Rechtsprechung
VG Augsburg, 06.04.2021 - Au 9 S 21.616 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5 S. 1; BNatSchG § 17 Abs. 8; BNatSchG § 30 Abs. 2; VwZVG Art. 31
Naturschutzrechtliche Beseitigungsanordnung für eine ungenehmigte Geländeauffüllung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308
Biotopschutz; keine Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften; …
Auszug aus VG Augsburg, 06.04.2021 - Au 9 S 21.616
Sie dient nur der Information des betroffenen Personenkreises (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244
Antrag auf Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Auszug aus VG Augsburg, 06.04.2021 - Au 9 S 21.616
Wenn sich bei der im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens allein möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage dagegen weder die offensichtliche Rechtswidrigkeit noch die offensichtliche Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung feststellen lässt, hängt der Ausgang des Verfahrens vom Ergebnis einer vom Gericht vorzunehmenden weiteren Interessenabwägung ab (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2015 - 10 CS 14.2244 - juris). - VGH Bayern, 09.12.2013 - 10 CS 13.1782
Anordnung der sofortigen Vollziehung; keine ordnungsgemäße Begründung des …
Auszug aus VG Augsburg, 06.04.2021 - Au 9 S 21.616
Soweit die Behörde die sofortige Vollziehung ausdrücklich angeordnet hat (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) hat das Gericht zunächst zu prüfen, ob sich die behördliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung als im Sinne des § 80 Abs. 3 VwGO ausreichend erweist; ist das nicht der Fall, hat das Gericht die Vollziehungsanordnung ohne weitere Sachprüfung aufzuheben, nicht jedoch die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wiederherzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2013 - 10 CS 13.1782 - juris). - VGH Bayern, 16.02.2000 - 10 CS 99.3290
D (A), Kosovo, Albaner, Duldung, Umverteilung, Zuweisung, Räumliche Beschränkung, …
Auszug aus VG Augsburg, 06.04.2021 - Au 9 S 21.616
Es müssen die besonderen, auf den konkreten Fall bezogenen Gründe angegeben werden, die die Behörde dazu bewogen haben, den Suspensiveffekt aus § 80 Abs. 1 VwGO auszuschließen (vgl. BayVGH, B.v. 16.2.2000 - 10 CS 99.3290 - juris Rn. 16).
- VG München, 10.08.2021 - M 19 S 21.3137
Betretungsregelungen - Mahd als naturschutzrechtliche Duldungsanordnung
Zur Bestimmung eines Biotops kommt es demnach ausschließlich auf die tatsächlichen Verhältnisse an, d.h. ob eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines geschützten Biotoptyps erfüllt (…BayVGH, B.v. 12.11.2015 - 14 CS 15.2144 - juris Rn. 6; VG Augsburg, B.v. 6.4.2021 - Au 9 S 21.616 - juris Rn. 32;… VG Lüneburg, B.v. 3.8.2018 - 2 B 48/18 - juris Rn. 26;… Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Werkstand: 94. EL Dezember 2020, § 30 BNatSchG Rn. 12).